Institutionelles Schutzkonzept

Prävention sexualisierter Gewalt ist eine Aufgabe aller Schulen und vor dem Hintergrund des Missbrauchs in kirchlichen Institutionen ganz besonders eine Aufgabe, der wir uns stellen müssen. Das machen wir bereits und gehen dabei auch sehr systematisch und kontinuierlich vor, aber „Wir sind immer auf dem Weg, nie am Ziel“.

Wir wollen – Vorgaben der Deutschen Bischofskonferenz folgend – ein sogenanntes Institutionelles Schutzkonzept in Abstimmung mit allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft erarbeiten. Um die Thematik noch tiefer und genauer in der Schule zu verankern, wird das bestehende Konzept angepasst und um den Verhaltenskodex erweitert.

Um die Beteiligung aller Gremien der Schulgemeinschaft zu gewähren, stehen hierzu in den nächsten Wochen und Monate folgende Schritte an:

  1. Information der Mitglieder der Lehrkräfte, Möglichkeit der online-Rückmeldung
  2. Information des Elternbeirats
  3. Information der Schülerinnen und Schüler: Im Unterricht, Möglichkeit der online-Rückmeldung
  4. Genehmigung des Schutzkonzepts durch EOM
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